KONTAKT

MCT Agentur GmbH
Strausberger Platz 2, 10243 Berlin
Tel.: +49 30 5363 8200 Fax: +49 30 5363 8222
Email: hartmann@mct-agentur.com
Geschäftsführer: Scumeck Sabottka
Prokuristinnen: Asita Sadeghian, Kristin Schulz
Verantwortliche Redaktion: Lena Meßmer
Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 193584345

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr /eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

PRESSEKONTAKT

FACTORY 92, Jan Clausen & Christian Hald Buhl
Email: clausen@factory92.eu & buhl@factory92.eu
Tel: +49 40 3890738 0
Website: Factory 92

CREDITS

Text & Content Master: MCT Agentur GmbH (V.i.s.d.P)
Webdesign & CMS: Contemple studio
Konzept & Design: Condé Nast

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Auf der Webseite https://www.pitchforkmusicfestival.de/ befinden sich Links zu anderen Internetseiten.

Wir betonen ausdrücklich, dass die MCT Agentur GmbH keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird.

Die MCT Agentur GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen und zeichnet für die Inhalte dieser Seiten nicht verantwortlich.

JUGENDSCHUTZ

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (Tanzveranstaltung en) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen – für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

 Erziehungsbeauftragung (PDF, deutsch)
 Erziehungsbeauftragung (PDF, englisch)